Kennzeichen-Leuchte 3in1 -Vito-
3IN1 -VITO-
Wichtige Hinweise
Kennzeichen-Leuchte 3in1 -Vito- 3IN1 -VITO-
Die *Vito* passt für alle universellen Kennzeichenhalter, die du bei Louis kaufen kannst. Wenn du dann Blinker oder noch besser 3-in-1 Blinker mit Rück- & Bremslicht montierst, ist alles sehr sauber in einer Linie beisammen. Die Blinker werden seitlich in die M8-Aufnahme gesteckt und mit einer Madenschraube von auf der Rückseite gesichert. Solltest du keine Blinker anbringen wollen, dann sind die Aufnahmen mit beiliegenden Stopfen im Nu verschlossen.
Der komplette Riegel wird mit M4 Schrauben & Muttern an dem Kennzeichenhalter befestigt. Die gazzini *Vito* ist so konzipiert, dass er bei einem Kennzeichenwinkel von 30° montiert wird. Der Rückstrahler und Kennzeichenleuchte sind E-Geprüft.
- Aluminium, schwarz-eloxiert
- integrierter Rückstrahler und LED-Kennzeichenleuchte, 12 V
- Blinker-Aufnahmen (Lieferung ohne Blinker)
- E-geprüft
1 x Gazzini *Vito 3-in-1* und Verkabelung
2 x Sechskantschraube ISO 4017 M4 x 16 A2
2 x Unterlegscheibe ISO 7089 4,2 A2
2 x Sechskantmutter ISO 4032 M4
2 x Gewindestift ISO 4027 M4 x 5 A2
2 x Verschlussstopfen
Wasser und Salz führen zu einer beschleunigten Korrosion. Deshalb empfehlen wir regelmäßig nach der Reinigung (z.B. mit Procycle Gel-Spezial-Reiniger, Best.Nr. 10004909) die Aluminiumteile mittels handelsüblicher Aluminiumpolitur (z.B. Alu-Magic, Best.Nr. 10004031) aufzupolieren.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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