Lauflicht-LED-Blinker, 12V / 2W
links oder rechts
Wichtige Hinweise
Lauflicht-LED-Blinker, 12V / 2W links oder rechts
Lauflichtblinker von Saito halten Schritt mit aktuellen Entwicklungen und Innovationen. So sind diese schmalen, feinen Blinker mit E-Prüfzeichen und im formschönen, robusten Kunststoffgehäuse entstanden. Im Nu gegen deine alten Fahrtrichtungsanzeiger ausgetauscht, verrichten deine neuen Saito Lauflichtblinker professionell ihren Dienst. Aufmerksamkeitsstark. Und das zu einem hochinteressanten Preis.
- Material: Kunststoffgehäuse
- getöntes Glas
- hellleuchtende LED: 7 SMD / 12V / 2W
- Maße: (H x B x L) ca. 15 x 12 x 75 mm (Länge ohne Gewinde)
- Gewinde: M8
- Länge der Gewinde: 20 mm
- Preis pro Stück für linke Seite (10056869) oder rechte Seite (10056769)
Lieferung:
1 x Saito Lauflicht-Blinker linke Seite (10056869) oder rechte Seite (10056769)
montagefertig, inklusive Kabel
Warnhinweis: Erstickungsgefahr und innere Verletzungen! Verschluckbare Kleinteile. Für Kinder unter 3 Jahren unzugänglich aufbewahren. Hersteller: Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH | Rungedamm 35 | 21035 Hamburg | Germany | Tel. 00 49 (0) 40 – 734 193 60 | service@louis.de | www.louis.de
Top Qualität zum Saito-Preis
Astronomische Preise für Originalersatzteile haben schon so manche rechtzeitige Bike-Inspektion vereitelt und viel sinnvolles Zubehör wurde aus Kostengründen im Regal liegen gelassen. Hier bietet Saito interessante Alternativen. Saito ist darauf spezialisiert, gute Verschleiß- und Zubehörartikel weltweit bei den führenden Herstellern und Zulieferern der Fahrzeugindustrie zu bestmöglichen Konditionen einzukaufen. So kann Saito seine zuverlässigen Produkte stets auf einem konkurrenzlosen Preisniveau halten. Profitiere auch du davon. Gönne dir und deinem Bike, was ihr braucht – mit Saito-Produkten macht Motorradfahren gleich noch mehr Freude!
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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