Underbody Auspuffsystem mit EG-BE
Wichtige Hinweise
Underbody Auspuffsystem mit EG-BE
Mit der SBK Auspuffanlage *Underbody* hat LeoVince noch ein völlig "heißes" Eisen im Feuer. Diese "Under Engine"- Ausführung besteht aus einem Endschalldämpfer aus Edelstahl mit Carbon Endkappe und den entsprechenden Anschlussrohren/Krümmern.
- verbessert spürbar den Durchzug
- gleichmäßige Kraftentfaltung
- Passform, Verarbeitung auf absolutem Spitzenniveau
- hervorragender Sound
- mit EG-BE
Unter dem Punkt *Dokumente* finden Sie eine genaue Stückliste und Anbauanleitung
Anmerkungen:
Bei den mit (*) gekennzeichneten Fahrzeugen entfällt der Original-Kat. Ein Nachrüstkatalysator mit 50 mm Durchmesser, Best.Nr. 10027049, ist als Ersatz bestellbar.
Interessant für Kunden in der Schweiz:
Das Strassenverkehrsgesetz der Schweiz definiert (zum Teil) eine andere Straßengesetzgebung, als in der Europäischen Union üblich. Ob ein Fahrzeug- oder Anbauteil eine Freigabe für die „Motorradfahrzeugkontrolle Schweiz“ hat, bitte vor deinem Kauf oder der Bestellung klären.
Ggf. können Kosten für das Ausstellen einer notwendigen Zertifizierung für die Schweiz entstehen. Häufig bei Waren, die nicht in der Schweiz erworben wurden. Aufgrund einer abgelehnten Eintragung eines technischen Produktes ist eine Retoure nicht möglich.
Schalldämpfer, made in Italy
Leo Vince - ein Name, der bei Motorradfahrern in aller Welt Emotionen weckt. Der Familienbetrieb aus Monticello d'Alba bei Turin produziert Auspuffanlagen und Schalldämpfer seit 1954. Kaum ein Hersteller von Auspuffanlagen hat es geschafft, sein Qualitäts- und Leistungsimage im Verlauf der letzten zwanzig Jahre so konstant auszubauen! Bei Louis bekommen Sie Slip-On- und Bolt-On-Schalldämpfer von Leo Vince für viele Motorradmodelle. Allen gemeinsam sind die hochwertige Verarbeitung und der unverwechselbare Leo Vince-Sound. Testsiege in Zweirad-Magazinen sowie EM- und WM-Titel belegen die Innovationsfähigkeit und die Überlegenheit von Leo Vince.
Edelstahl Rostfrei ist ein Sammelbegriff für die nichtrostenden Stähle. Sie weisen gegenüber unlegierten Stählen eine deutlich verbesserte Korrosionsbeständigkeit auf. Nichtrostende Stähle sind alterungsbeständig, hygienisch, UV-beständig, verrottungsfest, bruchsicher, ungiftig und umweltfreundlich. Sie wittern nicht ab und lassen sich auch nach Jahrzehnten vollständig recyceln. Seit Erfindung der nichtrostenden Stähle im Jahre 1912 haben Hersteller und Verarbeiter unterschiedliche Handelsnamen verwendet wie V2A, V4A, NIROSTA, Remanit oder Cromargan, wobei solche Bezeichnungen oft nur für Teilbereiche gelten.
Aber auch das Wort "Edelstahl" ohne den Zusatz "Rostfrei" reicht als Bezeichnung nicht aus, denn zu den Edelstählen gehören auch die Gruppen Edelbaustahl, Wälzlagerstahl, Schnellarbeitsstahl und Werkzeugstahl mit wesentlich anderen Gebrauchseigenschaften.
PFLEGE UND UMGANG:
Edelstahl sollte wie alles andere Material regelmäßig gereinigt werden. Insbesondere nach einer Fahrt bei salzhaltiger Luft (Küstennähe) sowie zu bestimmten Intervallen, sollte dieses Produkt zum Werterhalt entsprechend gepflegt werden.
In Ecken, Kanten und Verschraubungen bleibt leicht Wasser zurück, das zu Korrosionsschäden führen kann, hier also sorgfältig reinigen, notfalls ab und zu die Schrauben lösen und die Teile gut reinigen.
Keine "rostigen" Stahlteile an den Edelstahl lassen, Edelstahl wird vom Rost "infiziert".
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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